Lohnabrechnung
Vergütungen werden anhand vollständiger Daten berechnet, die nach dem vereinbarten Zeitplan bereitgestellt werden.
LOHN · SOZIALVERSICHERUNG · PERSONAL
Wir passen die Lohn- und Personalbetreuung an Mitarbeiterzahl, Kooperationspartner, Vertragsarten und den vereinbarten Dokumentenfluss an. Sie kann mit der Buchhaltung verbunden oder separat definiert werden.
LAUFENDER PROZESS
Zu Beginn vereinbaren wir, wann und wie Informationen zu Beschäftigung, Abwesenheiten, Vertragsänderungen und anderen abrechnungsrelevanten Ereignissen übermittelt werden.
Vergütungen werden anhand vollständiger Daten berechnet, die nach dem vereinbarten Zeitplan bereitgestellt werden.
Der Umfang kann Meldungen und laufende Sozialversicherungsabrechnungen nach Vereinbarung enthalten.
Wir erstellen und bearbeiten die vereinbarten Unterlagen im Zusammenhang mit Beschäftigung und Zusammenarbeit.
Ein vereinbarter Kanal bündelt die Informationen, die für die laufende Personal- und Lohnarbeit benötigt werden.
Wir vereinbaren die Übermittlung der Daten für Monatsabrechnung und laufende Änderungen.
Bei unterschiedlichen Modellen legen wir fest, welche Unterlagen und Abrechnungen enthalten sind.
Lohn und Personal können mit laufender oder vollständiger Buchhaltung koordiniert werden.
Der vereinbarte Umfang kann auch Beschäftigte und Kooperationspartner von NGOs umfassen.
BELEGFLUSS
Zu Beginn vereinbaren wir Termine, Kommunikationskanal und Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit kann vor Ort oder digital erfolgen, einschließlich KonektoSmart, wenn vereinbart.
START
Ein klarer Start reduziert Rückfragen im Monatsverlauf und schafft einen vorhersehbaren Zeitplan für beide Seiten.
Wir klären Personenzahl, Vertragsarten und das bisherige Modell.
Wir bestimmen die für den Beginn benötigten Informationen.
Wir vereinbaren den monatlichen Zeitplan für Änderungen und Abrechnungsdaten.
Wir arbeiten nach dem vereinbarten Ablauf und den Zuständigkeiten.
FAQ
Ja. Personal- und Lohnbetreuung können mit laufender oder vollständiger Buchhaltung in einem abgestimmten Umfang verbunden werden.
Unter anderem von Mitarbeiter- und Kooperationspartnerzahl, Vertragsarten, monatlichen Änderungen und dem vereinbarten Umfang der Personaldokumentation.
Ja. Laufende Informationen und Unterlagen können über vereinbarte digitale Kanäle ausgetauscht werden.
Ja. Der vereinbarte Umfang kann auch Beschäftigte und Kooperationspartner von NGOs umfassen.
ERSTER SCHRITT
Nennen Sie Mitarbeiter- und Kooperationspartnerzahl, die wichtigsten Vertragsarten und ob Lohn mit Buchhaltung verbunden werden soll. Wir bestimmen die Angaben für ein passendes Angebot.