DAS WICHTIGSTE
- Öffentliche Förderprogramme verlangen häufig getrennte finanzielle und buchhalterische Aufzeichnungen zur Identifikation jeder Projekttransaktion.
- Belege müssen die allgemeinen Rechnungslegungsanforderungen und zusätzliche Bedingungen des Fördervertrags oder Programms erfüllen.
- Ein korrekt gebuchter Aufwand ist nicht automatisch förderfähig; maßgeblich sind auch Zeitraum, Zweck und genehmigtes Budget.
- Auf mehrere Projekte oder Finanzierungsquellen verteilte Kosten benötigen einen dokumentierten Verteilungsschlüssel.
Warum muss ein Projekt getrennt erkennbar sein?
Fördergeber benötigen einen nachvollziehbaren Prüfpfad von den erhaltenen Mitteln bis zu den einzelnen Ausgaben. Öffentliche Programme verlangen daher häufig eine getrennte Projektbuchhaltung, die einzelne Vorgänge identifizierbar macht.
Welche Angaben verbinden den Beleg mit dem Projekt?
Je nach Vertrag und internen Regeln sollten Projekt oder Vertragsnummer, Finanzierungsquelle, Budgetposition, zugeordneter Betrag sowie sachliche Freigabe erkennbar sein.
- Projekt- oder Vertragskennung
- Finanzierungsquelle
- Budgetposition oder Aufgabe
- dem Projekt zugeordneter Betrag
- sachliche und finanzielle Freigabe
Buchhalterisch korrekt bedeutet nicht automatisch förderfähig
Ein Aufwand kann ordnungsgemäß verbucht sein und dennoch nach einem konkreten Fördervertrag nicht förderfähig sein. Die Förderfähigkeit ergibt sich aus Vertrag, Programmregeln, genehmigtem Budget und Projektzeitraum.
Wie werden gemeinsame Kosten verteilt?
Betrifft ein Beleg mehrere Projekte oder wird er aus Zuschuss und Eigenmitteln finanziert, sollte der Verteilungsschlüssel sachgerecht, dokumentiert und bei einer Prüfung reproduzierbar sein.
Projektabschluss vor dem letzten Berichtstag vorbereiten
Vor Projektende sollten offene Verpflichtungen, letzte Zahlungsfristen, fehlende Belege, Eigenanteil und Buchungsdaten mit dem genehmigten Budget abgestimmt werden. Aufbewahrungs- und Prüfzeiträume ergeben sich aus den jeweiligen Regeln.
Quellen und Rechtsstand
Quellen geprüft am 28. August 2026.
- NIW-CRSO: Programmregeln 2026 — Finanz- und Buchhaltungsdokumentation ↗
- NIW-CRSO: Moc Małych Społeczności 2026 — getrennte Projektaufzeichnungen ↗
- ELI Polen: Rechnungslegungsgesetz ↗
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung auf Grundlage der individuellen steuerlichen, rechtlichen oder buchhalterischen Situation.