DAS WICHTIGSTE
- Stiftungen und Vereine rechnen die Körperschaftsteuer grundsätzlich über die jährliche CIT-8 ab.
- Die Abgabefrist endet mit dem dritten Monat nach dem Steuerjahr.
- Steuerfreie Einkünfte werden über CIT-8 und gegebenenfalls CIT-8/O ausgewiesen; bei bestimmten Spenden kann CIT-D erforderlich sein.
- Das Finanzministerium bestätigt für Stiftungen die Abgabe auch in Jahren ohne Einnahmen.
CIT-8 auch ohne zu zahlende Steuer?
Die Leitfäden des Finanzministeriums nennen CIT-8 als jährliche Körperschaftsteuererklärung für Stiftungen und Vereine. Für Stiftungen wird ausdrücklich erläutert, dass die Erklärung auch bei fehlenden Einnahmen abzugeben ist.
Wann endet die Frist?
CIT-8 ist bis zum Ende des dritten Monats nach dem Steuerjahr einzureichen. Bei einem Kalenderjahr ist dies regelmäßig Ende März.
Wie werden Steuerbefreiungen gezeigt?
Eine Befreiung knüpft an gesetzliche Voraussetzungen für bestimmte Einkünfte an, nicht allein an den NGO-Status. Das Finanzministerium erläutert die Darstellung steuerfreier Einkünfte in CIT-8/O und deren Übernahme in CIT-8.
Wann ist CIT-D relevant?
Bei bestimmten Spenden kann zusätzlich CIT-D erforderlich sein, insbesondere wenn die erhaltene Spende beim Spender abzugsfähig sein kann. Die Organisation sollte Betrag, Datum, Spender und Zweck nachvollziehbar dokumentieren.
Wie wird CIT-8 eingereicht?
Die Erklärung wird grundsätzlich elektronisch über den polnischen e-Urząd Skarbowy oder e-Deklaracje eingereicht. Für eng begrenzte Fälle mit ausschließlich steuerfreien Einkünften und ohne PIT-Zahlstellenfunktion kann eine Papierabgabe möglich sein.
Quellen und Rechtsstand
Quellen geprüft am 28. August 2026.
- Finanzministerium: Steuerleitfaden für Stiftungen ↗
- Finanzministerium: Steuerleitfaden für Vereine ↗
- Finanzministerium: Grundlagen der Körperschaftsteuer ↗
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung auf Grundlage der individuellen steuerlichen, rechtlichen oder buchhalterischen Situation.